Gesundheitsgefährdung durch Infraschall.
Wie ist der internationale Stand des Wissens?
Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin
Das Bundesverwaltungsgericht hat die alleinige Rechtswirksamkeit der TA Lärm für Genehmigungsverfahren in dem Sinne aufgeweicht, dass das gesamte Schädigungspotenzial des immitierten Lärms bewertet werden muss. Dieser Auffassung haben sich mittlerweile eine Reihe von Oberlandesgerichten, z. B. das OLG München, angeschlossen (zitiert nach Prof. E. Quambusch, Jurist).
In Deutschland gibt es zurzeit kein gültiges Mess- und Bewertungsverfahren für Infraschall. In der TA Lärm, die die wesentliche immissionsrechtliche Beurteilungsgrundlage für ein Genehmigungsverfahren darstellt, wird Infraschall nicht berücksichtigt. Das Mittlungsverfahren für hörbaren Schall nach der TA Lärm ist nicht ausreichend geeignet um vor Lärmbeeinträchtigungen zu schützen. Impulshaltige laute Lärmanteile, die störend und gesundheitsschädigend wirken können, fallen unter den Tisch, da sie gemittelt werden. Der Genehmigungswert, der nach der TA Lärm berechnet wird, hat sich nachweislich in vielen Fällen als deutlich zu niedrig erwiesen, um die Anwohner vor Lärmbeeinträchtigungen zu schützen.
Die einzige Schutzmöglichkeit vor den Beeinträchtigungen durch Lärm und IS besteht gegenwärtig darin, die Mindestabstände zur Besiedlung ausreichend groß zu halten.
In der Mehrzahl der zivilisierten Länder ist das bereits geschehen.
In den USA gilt ein Mindestabstand von 2,5 km, In England wurde durch ein Gesetz im Jahr 2010 beschlossen dass für WKA von >150 m Höhe der Mindestabstand 3.000 m betragen muss.
In Deutschland hat man bislang behördlicherseits Gesundheitsbedenken wegen des IS weitgehend ignoriert. Die sich auf den Immissionsschutz nach der TA Lärm beziehenden Mindestabstände zur Bebauung von 700 — 1000 m sinn eindeutig zu gering, um Anwohner vor einer schädigenden Beeinträchtigung durch hörbaren Lärm und Insbesondere durch Infraschall zu schützen.
In Dänemark ist als Schutz vor nächtlicher Ruhestörung ein oberer Grenzwert von 20 dB(A) einzuhalten. In Deutschland gilt für reine Wohngebiete nachts ein Wert von 35 dB(A) und für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A). In ruhigen Ortschaften mit nächtlichen Schallwerten von ca. 25 dB (A), werden 35 dB(A) bereits als Störgeräusch wahrgenommen. 45 dB(A) entsprechen einem deutlich wahrnehmbaren Geräusch und es ist gesundheitlich fragwürdig, warum man Menschen in verschieden zu bewertende Gruppen, einteilt. Nach dem Immissionsschutzrecht sind Gebiete, die frei von jeder Lärmbelastung sind, besonders schützenswert.
Die Mindestabstände sollten medizinischen Begründungen zum Gesundheitsschutz, unter Berücksichtigung der Impulshaltigkeit und des IS- Gehaltes des Schalls der WKA, folgen. Mit nachfolgendem Beispiel möchte ich verdeutlichen, dass in Deutschland die Mindestabstände viel zu gering sind.
Nach Berechnungen von Dr. Kuck werden 60dB(A) in einem Abstand von 1250m (1000 m, plus Zuschlag von 25% für Gelände und inversionswetterlagen ) für 1 WKA und 3750m für 8 WKA, (3000m plus Zuschlag wie oben), erreicht. Ein Schalldruck von 60dB(A), der nach Dr. Kuck gerade körperlich nicht mehr verarbeitet wird, ist noch keine Garantie für gesundheitliche Unbedenklichkeit. Zum Schutz der allgemeinen Bevölkerung, unter Berücksichtigung von Schwangeren, älteren und geschädigten Menschen, wird immissionsrechtlich stets eine ausreichende Sicherheit verlangt. Da keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse vorliegen wähle Ich hier einen Multiplikator von 0,5. Dadurch erhöhen sich Abstände nach Kuck auf 2500-7500m und der Schallpegel wird halbiert auf 3üdB(A). Meines Erachtens wären das eine gute Ausgangswerte die sehr wahrscheinlich für den überwiegenden Teil der Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bieten könnten.
Wie dargelegt, ist es aus medizinischen Gründen geboten, dass der Mindestabstand in Deutschland wesentlich erhöht wird. Auch die Richtwerte, wie sie in England gelten, bei großen Anlagen sind das 3000 m, sind eine gute Bezugsbasis.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass sich die Politiker und die Genehmigungsbehörden auf eine Fehlbewertung der gesundheitlichen Belastung durch Infraschall stützen, und dass das deutsche Genehmigungsverfahren auf einer zum Teil veralteten immissionsrechtlichen Grundlage beruht, die den besonderen Gegebenheit der Schallemissionen von WKA nicht gerecht wird. Deshalb liegen ausreichende Gründe für die Annahme vor, dass die Gesundheit der Bürger gegenüber den Schalleinwirkungen der WKA nicht ausreichend geschützt wird. Die Politik sollte möglichst schnell mit einer deutlichen Erhöhung der Mindestabstände reagieren.
Der Schutz der Gesundheit wird im Grundgesetz jedem Bürger garantiert. Sie ist unser höchstes Gut, sie sollte von uns Allen eingefordert werden und nicht dem Aktionismus der Energiewende zum Opfer fallen.
INFRASCHALL
Artikel 2 GG – Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Überarbeitete Version, Dr. Nelting, August 2011
Windkraft „strahlt“ auch – über die gesundheitlichen Gefahren durch 1. Infraschall, 2. Tieffrequente Geräusche:
(…)
Windkraft ist erneuerbare Energie, aber Windkraft wird problematisch, wo natürliche Lebensräume gestört werden, und für Menschen gefährlich, wenn Abstandregeln bei der Standortwahl nicht eingehalten werden. Die Hauptgefahr geht von den permanenten
Infraschall-Emissionen der großen Megawattanlagen aus, sowohl von Infraschall hoher Stärke (Auswirkungen bis etwa 1,5 km Entfernung) als auch von Infraschall niedriger Stärke (Auswirkungen bis etwa 10 -15 km Entfernung).
Der Infraschall hoher Stärke erzeugt spürbare Vibrationen, die bei längerer Einwirkung u.a. Gewebe-Veränderungen in Lunge und anderen Organen auslöst. Diese Vibrationen würde man bei großen Windkraftanlagen, insbesondere Windparks, bis etwa 1,5 km-Abstand um das Windrad, also weit in Ortsteile von Bad Arolsen und Twiste hinein spüren.
Dies wird von den Investoren und der Stadt bestritten und man begründet dies mit dem Hinweis, auch Ärzte würden Infraschall generell für völlig harmlos halten (und beruft sich auf einen Kongress der Ärztekammer Niedersachsen 2004), insbesondere bei Infraschall im nicht mehr fühl- und hörbaren Bereich.
Das stimmt insoweit, als die Ärztekammer Niedersachsen 2004 auf einem Kongress zu Infraschall-Immisionen die Aussage getroffen hat, daß jenseits der Wahrnehmung von Vibrationen, also bei Infraschall geringerer Stärke, von Infraschall keine Gefahren ausgehen würden. Diese Aussagen basieren auf Untersuchungen aus 1982 (Ising und andere, Bundesgesundheitsamt). Dort wurden jedoch im Gegensatz zu diesen Aussagen auffällige Befunde erhoben, die darauf hindeuteten, daß Infraschall physiologische Funktionen verschlechtern kann.
Dies betraf lärmempfindliche Menschen deutlich stärker, einige der untersuchten Menschen aber auch nicht. Die Untersucher hatten dann aber für alle Untersuchten gemeinsam statistische Berechnungen aufgestellt, die dann natürlich weniger auffällig waren. Außerdem hatten die Untersucher noch gravierendere Befunde erwartet und waren enttäuscht, daß die Befunde nicht extremer und nicht bei allen gefunden wurden.
Daher kam ihr Resumee, daß Infraschall letztlich harmlos sei. Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Verordnungen beziehen sich seitdem nun in der Regel auf die 1982 angeblich aus diesen Untersuchungen festgestellte „Harmlosigkeit“ von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze, auch die Ärztekammer Niedersachsen im Jahre 2004.
Dies ist befremdlich, wenn man den Untersuchungs-Bericht genau gelesen hat. In diesen Untersuchungen von 1982 wurden nämlich in Infraschall-Tests im Labor mit Infraschallstärken im Bereich der Vibrationsgrenze und darunter deutliche Befunde erhoben (Atemfrequenz bei sehr tiefen Frequenzen deutlich gesenkt, Noradrenalinausscheidung (Stresshormon) im Urin angestiegen, systolischer Blutdruckanstieg, auffälliges Auftreten von Unruhe und unspezifischer Ängstlichkeit, psychischer Gespanntheit, Müdigkeit).
Die dort untersuchten Studenten und jungen Facharbeiter galten als gesund und wurden medizinisch nicht weiter voruntersucht mit Ausnahme einer Voruntersuchung auf Lärmempfindlichkeit. Von 28 Studenten fühlten sich nur 5 völlig unbeeinflußt von Infraschall. Bei den 18 jungen Facharbeitern (bis 30J. alt) traten bei Infraschallfrequenzen im Bereich von 3-6 Hz z.B. durchweg deutliche Müdigkeitseffekte auf.
Die Untersuchung 1982 hat also solche Infraschallwirkungen auf den Menschen festgestellt, aber selbst bagatellisiert aufgrund anderer Ergebniserwartung. In vielen Veröffentlichungen nach 1982 wurde dann auf dieser Grundlage fälschlich die „Harmlosigkeit“ bestätigt. So entstand der Trugschluss, wenn man die Vibrationen nicht mehr spürt, würde keine Gefahr mehr von dem weniger starken, nicht mehr durch Vibration spürbaren Infraschall ausgehen. Aber medizinisch ist Infraschall noch überhaupt nicht umfassend untersucht worden (Langzeituntersuchungen gibt es gar nicht).
Die Infraschallforschung hat allerdings neben den Ergebnissen aus 1982 seit 2005 hierzu doch einige bemerkenswerte Tatsachen zutage gefördert:
Industrieparks mit Megawatt-Windkraftanlagen, die in der Nähe von Infraschallmeßstationen in Deutschland, (zur Infraschallüberwachung im Rahmen des Atomwaffen-Sperrvertrages) errichtet werden sollen, benötigen einen Abstand von 25 km, damit die Arbeit der Meßstationen auch bei ungünstigen Wetterlagen nicht gestört wird.
(Ceranna u.a., Bundesanstalt für Geowissenschaften, 2005). Der Mensch und die Natur ist jedoch noch empfindlicher als die technischen Meßfühler, bedenken wir z.B., daß Schmetterlinge ihre Partner über mehrere Kilometer hinweg durch Einzelmoleküle von deren Duftstoffen wahrnehmen. So ist der Mensch ebenfalls ein unglaublich empfindlicher Schwingungsaufnehmer: Setzt man einen Menschen im Labor einem Infraschall einer Stärke aus, die z.B. bei ruhigem Wetter in 15 km Entfernung eines großen einzelnen 5-Megawatt- Windrades (die Reichweite für Infraschall nimmt mit der Anzahl der Windräder noch zu) als differente Infraschall-Imission oberhalb des Infraschallgrundrauschens ankommt, die aber nicht als Vibration spürbar ist, so hat man bei Ableitung von Hirnströmen in einem untersuchten und gut dokumentierten Fall deutlich pathologische EEG-Veränderungen gefunden, die parallel mit psychischen und vegetativen Symptomen einhergingen, wie die Untersuchte in der Untersuchung berichtete (Weiler 2005). Die Untersuchung weist auf folgende Gefahrenfelder als Reaktion auf Infraschall jenseits der Vibrationsgrenze (nicht hörbar, nicht als Vibration spürbar) hin: Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, Panik/Angst, innere Unruhe, Schwindel, Schlafstörungen, labilisierte emotionale Lage, Tinnitus Diese Beschwerden können auch als inadäquate Stressaktivierung verstanden werden, die nicht nur Symptomatik auslösen, sondern möglicherweise auch die Symptome von Patienten mit kardialen Risiken, Depressionen, Burn-out verschlechtern, insbesondere bei Langzeiteinwirkung und dem anhaltenden Gefühl fehlender Beeinflußbarkeit (ein kranker belasteter Bürger kann die 24-Std.-Infraschalleinwirkung nicht abschalten, was im Erleben Ohnmacht bedeutet, Stresshormone werden dabei entsprechend dem persönlichen Erleben ausgeschüttet). Diese Einwirkungen auf physiologische Regulations-Prozesse des Menschen nehmen einige Menschen direkt über lange Zeit gar nicht wahr, andere sehr bald über Verschlechterungen ihres Befindens.
Wichtig ist auch, daß die Eigenpulsationen des Intracranialraumes des Kopfes (Gehirnbereich) in Frequenzen des Infraschallbereiches liegen und auch mit dem Hirngewebe selbst im Infraschallbereich resonanzfähig sind, andere Organgewebe ebenfalls (Robert-Koch-Institut, 2007).
Pro Mensch © 2013
Die Forschung in diesem Bereich ist noch singulär, sie muß dringend verstärkt werden, damit der Staat seinem Auftrag zur präventiven Gefahrenabwehr nachkommen kann. Die Verharmlosung aufgrund der dauernden Weitergabe unwissenschaftlich interpretierter Forschungsergebnisse in Veröffentlichungen offizieller oder gewerblicher Stellen muß als gefährlich eingestuft werden.
Die Hinweislage auf Gefahren für Leib und Seele der Menschen bei Standorten , die näher als 10 km an urbanen oder dörflichen Lebensräumen gebaut werden sollen, ist vielmehr so, daß wir davon ausgehen können, daß die Windkraft nur eine Hilfsfunktion beim Übergang zu erneuerbaren Energien haben, aber nicht die Hauptlast tragen kann in der notwendigen Energiewende wie beabsichtigt.
Dies ändert natürlich nichts daran, daß die Kernkraftwerke so rasch wie möglich abgeschaltet und zurückgebaut werden müssen. Aber bei verantwortungsvollem Umgang mit Windkraft müssen neben Einsparungskonzepten im Energiebereich dezentral sicher auch Gaskraftwerke den Übergang mit gestalten bis die Forschung effizientere Solarzellen entwickelt hat.
Denn in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland gibt es nicht unbegrenzt Standorte für Windkraft mit einem Abstands-Radius von 10 km zu Wohngebieten. Möglicherweise beträgt der notwendige Abstand auch 15 km. Um dies festlegen zu können ist weitere Forschung dringend vorzunehmen. 10 km Wirkungsradius bedeutet, daß Bad Arolsen in seiner gesamten Stadtfläche von Infraschall-Immissionen durch Windkrafträder im Stadtwald erfaßt würde.
Die gesundheitlichen Gefahren, die sich hier andeuten, würden erst mit der üblichen Verzögerung von einigen Jahren deutlich werden, wie wir es bei chronischer Krankheitsentwicklung kennen. Denn viele chronische Krankheiten laufen in den ersten Jahren fast unbemerkt ab. Diese Entwicklung würde vermutlich die robusten und sehr vitalen Menschen weniger betreffen als die in Ihrer Regulation empfindlichen bzw. schon erkrankten Menschen. Bedenken wir, daß Menschen mit psychischer Labilität, Bluthochdruck, Gefäß- und Lungenerkrankungen, Depression, Burn-out, Angsterkrankungen, Tinnitus usw. bereits die Hälfte unserer Bevölkerung ausmachen.
Dies ist natürlich auch in Bad Arolsen so. Dieser bedrückende, allgemeine gesundheitliche Zustand wird gerne verdrängt bzw. bagatellisiert. Es gibt weiterhin Hinweise, daß Infraschall das akustische Verstehen bei Schwerhörigkeit (unsere Senioren) beeinträchtigen kann, die EU erforscht zur Zeit, ab wann Infraschall für Schwangere gefährlich wird. Der Hinweis, Infraschall gäbe es auch beim Autofahren und bei Gewitter, ist richtig, allerdings ist Gewitter in der Regel sehr kurzzeitig und Autofahren zeitlich ebenfalls begrenzt. Außerdem kann ich dabei selbst entscheiden, wann es genug ist oder ich eine Pause brauche, wenn ich mich dabei belastet fühle.
Diese persönliche Einwirkungs- und Entscheidungs-Möglichkeit sowie die zeitliche Begrenzung der Einwirkung ist für das Ausmaß der empfundenen Stressbelastung durch Infraschall und andere Wirkfaktoren beim Autofahren äußerst wichtig und eben der Unterschied gegenüber permanent wirkenden Quellen.
Der Schwerlastverkehr als Infraschallquelle ist da schon ernster zu nehmen, aber dabei haben wir ja bereits das Problem der Verringerung der Infraschall- Immissionen und der gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere, weil Infraschall zusammen mit hörbarem Lärm offensichtlich noch stärker wirkt.
Insofern müssen weitere Infraschallquellen eben konsequent vermieden werden. Dämmschutz gibt es für Infraschall nicht. Das Infraschall“rauschen“ in ländlichen Bereichen beträgt mittlerweile schon etwa 50 dB, eine weitere summarische Zunahme allgemein, aber auch regional ist angesichts der schon bestehenden Belastung aus medizinischer Sicht nicht zu verantworten. Auch Wind erzeugt Infraschall und tieffrequente Geräusche, allerdings werden entgegen der Argumentation der Betreiber die Geräusche von Windkraftanlagen erst durch Windgeräusche überdeckt, wenn der Wind dreimal so laut ist wie die technischen Geräusche (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2000).
Tieffrequenter Schall
Im Genehmigungsverfahren nach der TA Lärm gibt es nur Schallimmissionsprognosen nach DIN 9613-2, also nach dB (A)-bewertete Prognoseberechnungen. Reale Schall-Pegel-Messungen am Ort der möglichen Belästigung im Wohnbereich sind
nicht vorgesehen, auch nicht im Beschwerdefall. Für tieffrequenten Schall-Komponenten unterhalb von 90 Hz für den Außenbereich im Fernfeld gibt es noch keine sichere Beurteilungsgrundlage. Hierfür reichen auch die DINNormen 45680 (C-bewertete Schallpegel für tieffrequente Geräusche) und 45681 (Tonzuschlag-Ermittlung für Fernfeld bei Nachweis tieffrequenter Töne nach DIN 45680) nicht aus, da die Berechnung nach DIN 45681 bei 90 Hz abbricht und für tiefere Töne keine Ermittlung liefert. Für Übergänge vom Außenbereich in Gebäudeinnenbereiche liegt überhaupt keine Ermittlungsgrundlage vor.
Demgegenüber liegen aus der ganzen Welt Beschwerden von Anwohnern in der Nähe von Windkraftanlagen vor, die über tieffrequente Geräuschbelästigung in 2 – 2,5 km Abstand zu großen Windkraftanlagen (abhängig vom Wind) berichten, obwohl die jeweiligen Schallimmissionsprognosen nach dB (A) unter den jeweils zulässigen Grenzwerten liegen. Das Robert-Koch-Institut nimmt diese Beschwerden in seinen Empfehlungen zu Infraschall und tieffrequentem Schall sehr ernst (2007).
Die amtliche Lärm-Bewertungs-Vorschrift „TA Lärm“, auf die sich die Investoren bei ihren Aussagen zur Abstandssicherheit berufen, benutzt keine wissenschaftlichen Messungen am Ort der Belästigung, sondern Schallimmissions-Prognosen, die Meßergebnisse am Schallerzeugungsort auf Entfernungen umrechnen und bewerten über Interpretationsgrundlagen für die Wahrnehmung von Tönen und Geräuschen, die für mittlere und hohe Töne recht viel Sinn macht. Ihre Anwendung bei tiefen Frequenzen im Außenbereich im Fernfeld führt nachweislich zu falschen Ergebnissen, bei Infraschall ist sie völlig unsinnig und unseriös. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Alle mit Schall befaßten Wissenschaftler fordern hier seit Jahrzehnten ein Ende der Anwendung der dB (A) Lärm-Bewertung für tieffrequente Geräusche (u.a. Bundesgesundheitsamt 1982, Robert-Koch Institut 2007). Aber auch die geforderten dB(C)–Bewertungen nach DIN 45680 und 45681 für tieffrequente Geräusche im Außenbereich/Fernfeld sind nicht möglich, weil es keine Berechnungswerte unterhalb von 90 Hz mehr gibt. Die Gesetzgebung beläßt es hier bei einem Achselzucken, aber mit Folgen für Anwohner. Denn unter der Anwendung der „TA Lärm“ wird der tieffrequente, besonders belastende Lärm am Ort der Belästigung, z.B. der Wohnung, in der Lautstärke geringer bewertet, als er in der Hörempfindung aller Menschen wahrgenommen wird, bzw. kann prognostisch gar nicht mehr mathematisch errechnet werden (z.B. unterhalb von 90 Hz). Für tiefe Frequenzen kommt es dazu in schallharten Wohnräumen noch zu Pegelspitzen mit Unterschieden von 50 dB zwischen minimalem und maximalem Pegel.
D.h., daß ein tieffrequentes Geräusch im Abstand von 1,5 km von der Geräuschquelle gegenüber dem prognostischen dB (A)-Wert bei einer realen Messung im Wohnraum aufgrund der Pegelspitzen tatsächlich mehrfach lauter gemessen und vom Menschen
wahrgenommen werden kann.
Die Industrie hält natürlich an der TA Lärm fest (und die staatlichen Stellen lassen sie gewähren), weil man dann weniger Lärmschutz durch Abstand braucht und Windkraft-Anlagen nahe an bewohntes Gebiet bauen kann.
Infraschall wird nicht mehr weiter beforscht, weil der Schalldruck in größerer Entfernung nicht mehr zu Vibrationen führt. Das wird in gefährlicher Verkennung der Tatsachen als harmlos definiert, somit ein Nachweis und weitere Forschung für nicht notwendig befunden! Ein Anwenden der „TA Lärm“ trifft keinerlei Aussagen über tieffrequente Geräusche unter 90 Hz und Infraschall, behauptet aber, daß durch die Anwendung Gefahren im Bereich von Schallwirkungen geprüft und ausgeschlossen seien.
Das ist falsch und aus meiner Sicht als Arzt unverantwortlich und kann gefährlich für die Bürger werden.
Die TA „Lärm“ wurde 1968 begründet und nach 30 Jahren, also 1998 aktualisiert. Die technologische Entwicklung hatte die Genehmigungspraxis aber schon damals überholt, die zugrundeliegenden Forschungsdaten stammen aus den frühen 90iger Jahren, in denen die Windräder nur geringe Nabenhöhen und vermehrt höherfrequente Schallspektren hatten. Die Genehmigung nach diesen alten Vorschriften negiert gesundheitliche Gefahren durch Schallimmissionen von Windrädern, erfaßt die durch den beschleunigten technologischen Fortschritt entstandenen Gefahren aber natürlich noch nicht.
Die Auseinandersetzung mit Abstandsgrenzwerten von Megawatt- Windkraftanlagen zur Gefahrenabwehr sind daher neu für die Behörden, deren Umsetzungskompetenz durch das hinter dem technologischen Fortschritt zurückbleibende Erfassungstempo von
Problemen sowie Abhängigkeiten von politischen und wirtschaftlichen Interessen stark eingeschränkt ist. Bei dem Tempo des technologischen Fortschritts ist zur Erfüllung der staatlichen Verpflichtung der Abwehr systematischer gesundheitlicher Gefahren für den Bürger eine vorausschauende Genehmigungspraxis erforderlich, die zu fordern ist und in den nächsten 2 Jahren auch kommen wird, da andernfalls die Zunahme der chronischen Krankheiten zu einer weiteren Kostenexplosion im Gesundheitsressort führen wird.
Fazit
Die Schallimmissionsprognose nach dB (A) gemäß TA Lärm ist zur Ermittlung von real auftretenden Schallpegeln tieffrequenter Geräusche in einer Entfernung von bis zu 2 km nicht geeignet. Die dort auftretenden Schallpegel bedeuten real eine permanente
Geräuschbelästigung mit gesundheitlichen Folgen. Insofern besteht aktuell kein Anwohnerschutz in der Nähe großer Windkraftanlagen. Die Genehmigungspraxis muß sofort aktualisiert werden.
Aus diesem Grund liegt dem Petitionsausschuß des Bundestages ein Antrag vor, Windparks nur im Abstand von der 10-fachen Höhe zu Wohnbebauungen zu genehmigen. In gleicher Weise fordert die WHO (Weltgesundheitsbehörde) jetzt den Abstand zu Windparks auf mindestens 2 km festzulegen. In Europa wird vielfach ein Abstand von mindestens 2 km bereits umgesetzt.
Für die Abwendung von Infraschallwirkungen ist sogar ein Abstand von etwa 10 km zu Wohnbebauungen erforderlich.
Für die sehr großen Megawatt-Windkraftanlagen mit Gesamthöhen über 180 Meter müssen also Standorte gesucht werden in deren Umkreis von etwa 10 km keine Dörfer und Städte liegen. Das schränkt die Möglichkeiten verantwortungsvoller Windkraftnutzung in Deutschland deutlich ein.
Windkraft-Anlagen geringerer Höhen, z.B. bis etwa 50 Meter Gesamthöhe und einer Leistung bis 250 Kilowatt, benötigen dagegen zur Abwendung von Gesundheitsgefahren nur einen Abstandsradius von etwa 2 km entsprechend der Forderung der Weltgesundheitsbehörde um auch im Bereich von Infraschallwirkungen auf der sicheren Seite zu sein. Solche kleineren Anlagen können dezentral zur Energieversorgung gut beitragen, eine Nutzung von Waldflächen scheidet dabei aufgrund der Höhe bereits physikalisch aus.
Eine Stellungnahme der Stadt zum beabsichtigten Umgang mit den deutlichen Gesundheits-Gefahren bei dem geplanten Windkraftprojekt fehlt bisher, obwohl der Staat von Rechts wegen in der Pflicht und in der Verantwortung ist seine Bürger zu schützen, und zwar auch vorausschauend. Eine veraltete Genehmigungspraxis enthebt die Stadtverordneten nicht von ihrer Verantwortung.
Dr. med. Manfred Nelting, Bad Arolsen
Vor Jahrzehnten wurde der Bau von Atomkraftwerken seitens der Industrie und der Politik von einer Propaganda gestützt, die behauptete: Atomstrom sei billig, Atomkraftwerke seien sicher, Gesundheitsrisiken seien beherrschbar.
Mittlerweile wissen wir, dass keines der drei Argumente stimmte, und dass gerade wegen der Unbeherrschbarkeit von Sicherheit und Gesundheit die Atomkraftwerke vom Netz genommen werden.
Der massenhafte Bau von Windkraftanlagen (WKA) in Deutschland wird erneut von Behauptungen begleitet wie: Wind gäbe es ja umsonst, womit suggeriert wird, Windkraft sei billig zu haben, und die gesundheitlichen Risiken seien nicht nennenswert.
Beide Argumente sind nicht zutreffend. Im Jahr 2011 wurden nach dem „Erneuerbaren Energiegesetz”(EEG) 16,7 Milliarden Euro an Subventionen in Deutschland gezahlt, Tendenz stark steigend. Ein Großteil dieses Betrags entfällt auf die Subvention von Windstrom, der ohne Subvention nicht rentabel ist.
Zur Einschätzung von gesundheitlichen Risiken stützt sich die Regierung auf Bundesinstitute, hier vornehmlich auf das Robert-Koch-Institut (RKI) Berlin. Die Landesregierungen stützen sich auf die jeweiligen Landesämter. In Baden-Württemberg sind das die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und das Landesgesundheitsamt (LGA).
Die LUBW und das LGA in Stuttgart haben jüngst ein Faltblatt zum Thema Windenergie und Infraschall (IS) herausgegeben. Beide Institutionen kommen in diesem Flyer zu dem Fazit: „Der von WKA erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschdn.l3lach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei WKA nicht zu erwarten. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von WKA erzeugte Infraschall gering, Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich, so heben sich die Geräusche einer WKA schon in wenigen 100 m meist kaum mehr von den natürlichen Geräuschen von Wind und Vegetation ab.”
In dieser Aussage sind drei Argumente enthalten:
•Schädliche Wirkungen von Infraschall bei WKA sind nicht zu erwarten
•Der von WKA erzeugte Infraschall ist gering
•Der gesamt Frequenzbereich, also auch der Infraschallbereich, entspricht schon in wenigen 100 m Entfernung den Hintergrundgeräuschen_
Alle drei Argumente sind nicht zutreffend:
WKA sind Energiewandler, von denen bis zu 40 % der Windkraft in Strom, der überwiegende Teil der Windkraft in Druckwellen, also Schall, umgewandelt wird. Das bedeutet, dass z.B. bei einer WKA von 3 MW Nennleistung mehr als 1,5 MW Lärm erzeugt wird. Die Lärmkomponente entsteht überwiegend aerodynamisch an den Rotorblättern. Durch die Größe und die Elastizität der Blätter, die langsame Drehzahl und die Eigenfrequenz der Rotorblätter von ca. 16 Hz, emittieren die Rotoren bedeutende Mengen im nichthörbaren Infraschallbereich. Die Rotorblätter der WKA gehören gegenwärtig zu den effektivsten Infraschallerzeugern, die es in der Industrie gibt.
Daneben entstehen Lärm und IS durch bestimmte Industrien und in den Großstädten. Lärm und IS in Großstädten sind mittlerweile ein ernst zu nehmendes Gesundheitsproblem geworden (Krahé). Im ländlichen Raum und in Kleinstädten ist es überwiegend still bis sehr still. Nennenswerte Quellen für IS gibt es in der Regel nicht.
Zu den physikalischen Charakteristika des IS gehört es das die Schallabsorption durch Mauern, Fenstern und Türen, gering ist. Es baut sich in Innenräumen eine stehende Infraschallwelle auf, die zu einer besonderen Lärmbelastung führt. Gerade der IS im Innenbereich hat eine besonders nervende Eigenheit. Infraschall hat eine wesentlich größere Reichweite als der hörbare Schall.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat 2004 eine dwe wenigen Infraschallmessung mit wissenschaftlicher Genauigkeit in der Bundesrepublik durchgeführt. Nach ihrer Berechnungen erreicht ein Infraschall von 2-3 Hz bei Anlagen mit einer Nabenhöhe von 100 m, Flügeldurchmesser 70 m, Leistung 1,5 MW erst in einer Entfernung von 10 — 11 km den Wert der Hintergrundgeräusche von 50 dB(A). Die derzeitigen Planungen sehen auf dem Malscher Bergrücken WKA mit einer Gesamthöhe von 200 m vor. Messungen und Bewertungen zur Ausbreitung von Infraschall von Möller (Dänemark) führten zu ähnlichen Ergebnissen.
Es ist auffallend, dass die LUBW und das LGA in ihrer Literaturaufstellung sich auf keine einzige wissenschaftliche Quelle von international anerkannten Institutionen oder auf unabhängige deutsche Fachleute beziehen. Stattdessen wird auf das Material aus anderen Landesämtern, Landes- und Bundesinstitutionen und die veraltete TA Lärm verwiesen. In deren Aussagen wird der Gedanke vertreten, dass der unhörbare Infraschall erst dann gesundheitsschädlich ist, wenn er sich oberhalb der Wahrnehmungsschwelle bewegt. Diese Wahrnehmungsschwelle für Schall < 20 Hz ist keine Gehörschwelle, sondern verursacht Vibrationen auf der Haut. Die Wahrnehmungsschwelle beträgt z. B. bei 3 Hz 120 dB(A). Zum Vergleich, neben einem startenden Düsenflugzeug beträgt der Schalldruck ca. 130 dB(A). Es ist zutreffend, dass bei diesen extremen Schalldrücken die Gesundheit leidet.
In Wohngebieten ist eine dauernde Berieselung durch unterschwelligen Schall, zu erwarten.
Deshalb ist zu fragen, welche gesundheitlichen Wirkungen die permanente Einwirkung von Infraschall in Schalldruckbereichen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle auslösen?
Hierzu beziehen die LUBW und das LGA mit dem lapidaren Satz Stellung, das sei eben unschädlich. Sie belegen diese Unschädlichkeit aber nicht. Der internationale Kenntnisstand ist jedoch ein anderer. Ich beziehe mich im Nachfolgenden auf die Einschätzung internationaler Experten wie Prof. Alec Salt, USA; Möller, Dänemark; Pedersen, Schweden; die englische Society for Wind Vigilance und die deutschen Professoren Quambusch und Krahé und nicht zuletzt auf die unabhängige Expertenkommission beim RKI, u.a. Erwähnenswert ist auch die umfassende Auswertung der internationalen Literatur zum Thema Infraschall und Gesundheit, die Dr. Eckehard Kuck und das Ärzteforum Emissionsschutz (Bad Orb) ausgearbeitet haben (im Internet einsehbar).
Infraschall hat ein anderes Wirkungsspektrum auf den Menschen als der hörbare Lärm.
Die Gutachter des RKI (Bundesgesundheitsblatt 12/2007) weisen auf Schwingungsübertragungen im niederfrequenten Bereich auf einzelnen Organe und Partien des menschlichen Körpers hin. Der Kopf und die meisten Körperorgane des Menschen haben eine Eigenfrequenz von 30 Hz und kleiner, d. h. sie werden bei Schwingungen im niederfrequenten Bereich zur Resonanz angeregt. Dieses Mitschwingen des Kopfes, des Gehirns, der im Kopf enthaltenen Wahrnehmungsorgane, aber auch anderer Körperorgane, birgt die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung in sich. Deshalb kommen die Experten des RKI zu der wissenschaftlich vorsichtig formulierten Warnung: „Die besondere Qualität von Infraschall bedarf jedoch verstärkter Aufmerksamkeit, da bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse … über das Auftreten und die Wirkung von Infraschall vorliegen.” Das RKI empfiehlt verstärkte Forschung auf diesem Gebiet, was in Deutschland bisher leider unterblieb.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Untersuchungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infra- und niederfrequenten Schall (INFS) und eine Vielzahl von betroffenen Bürgern.
In dem erwähnten Bericht des RKI wird eine Auswertung von 98 Literaturquellen (Schust) zum Thema „Infraschall und aurale und extraaurale Wirkungen” (Gehör und Körper betreffend) zitiert. Schust stellt die Wirkungen von Infraschall auf Gehör und Körper nicht in Frage. Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass die 15- Immissionen bei kontinuierlicher oder kurzzeitig intensiver Exposition gesundheitliche Schäden verursachen können. In Tierversuchen zeigten sich unspezifische Aktivierungs- und Stressreaktionen bis zu chronischen pathologischen Veränderungen.
In einem Kolloquium „Tieffrequenter Schall und Infraschall, Stuttgart, 2012, zitierte Prof. Krahé unter anderem aus der Untersuchung von Pedersen, Göteborg, nach der 50 % und mehr der vom INFS Betroffenen folgende Symptome hatten: Frustration, Einschlafschwierigkeiten, Schlafstörungen, Furcht, Müdigkeit, Druck Im Ohr, Kopfschmerzen, Nervosität und Konzentrationsmangel.
Von Wissenschaftlern wurde in England im Jahr 2003 ein Großversuch durchgeführt, an dem 700 Personen teilnahmen. Diesen Personen wurde Musik vorgespielt. In wechselnder Folge enthielt diese Musik mal keinen, mal unhörbaren Infraschall von 17 Hz im unterschwelligen Bereich. Anschließend wurde eine Befragung durchgeführt und wissenschaftlich ausgewertet. Es zeigte sich, dass eine signifikante Anzahl, 22 % der Anwesenden, mit akuten Gesundheitsbeschwerden reagierten wie u.a. Beklemmung, Reizbarkeit, Übelkeit, Furcht, Brustdruck. Dieses klare Ergebnis zeigt, dass Infraschall im unhörbaren unterschwelligen Bereich akute Gesundheitsbeschwerden auslöst.
N. Pierpont beschreibt die durch periodischen Infraschall im unterschwelligen Bereich ausgelösten Gesundheits- und Krankheitssymptome, die heute mit den Begriffen Wind-Turbinen-Syndrom oder vibroakustisches Syndrom, belegt sind. Sie stellt kurz, aber zutreffend dar, der Infraschall von Windturbinen erzeugt das Wind-Turbinen-Syndrom, wenn Menschen sich längere Zeit im Schallbereich der Windturbinen aufhalten. Zu den Hauptsymptomen gehören: Schlafentzug, Schwindeligkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Tinitus, Ohrendruck, Benommenheit, Beeinträchtigung des Sehvermögens, Herzrasen, Reizbarkeit, Probleme mit Konzentration und Erinnerungsvermögen, Panikattacken mit Zittern. Sie führt hierzu aus, dass die gefundenen neuronalen Wechselwirkungen einen tragfähigen anatomischen und physiologischen Rahmen für das Wind-Turbinen-Syndrom liefern.
Prof. Quambusch, schreibt zu den Gesundheitsschädigungen durch IS: „Es konnte experimentell nachgewiesen werden, dass bestimmte Gehirnschwingungen durch tieffrequenten Schall stimuliert und moduliert werden können.
Vieles spricht dafür, dass die von tieffrequentem Schall ausgehenden Einflüsse individuell unterschiedlich registriert werden, es gibt Hinweise auf besondere Sensibilitäten. Beobachtungen verdeutlichen, dass IS-Immissionen als Ursachen gesundheitlicher Schäden am ehesten in der Nachbarschaft von WKA zu erwarten sind”.
Aus den vorliegenden Untersuchungen wird ersichtlich, dass es besonders empfindlich reagierende und damit für Gesundheitsbeeinträchtigungen besonders disponierte Personen gibt. Es wird berichtet, dass Schwangere, vorgeschädigte und ältere Menschen anfälliger auf IS reagieren.
Dr. Kuck beschreibt drei Wirkungsorte von Infraschall im Körper:
•Der Vestibularaparat (Gleichgewichtsorgan), Kinetosen durch INFS-Vibrationen, analog der Seekrankheit
•Cochlea (Innenohr), physiologische Reaktionen auf INFS und Signalweitergabe an das Gehirn, Beeinflussung der Hör- und Sprachverarbeitung, sensorische Beeinflussung verändert funktionale Prozesse des Gehirns
•Körperorgane, die im Bereich der Eigenfrequenz mitschwingen, hier insbesondere die elastische Masse des Gehirns, werden durch eine Überprägung von Fremdschwingungen in seiner Funktionalität gestört.
Diese funktionellen Beeinträchtigungen betreffen mit großer Wahrscheinlichkeit auch viele höher organisierte Tiere, für Pferde sind sie nachgewiesen.
Ich möchte diese Aufstellung der Gesundheitsbeeinträchtigungen abschließen mit dem Hinweis, dass auch andauernder hörbarer impulshaltiger Lärm, wie bei den WKA, zu Gesundheitsstörungen führt. M. Nissenbaum, Maine, USA, hat dies für WKA, die von der Bebauung 1,5 km entfernt waren, nachgewiesen.
Es ist erfreulich, dass verschiedene hohe Gerichte das Gefahrenpotenzial durch Infraschall erkannt haben_ Mittlerweile sind diese beiden Aussagen: „Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass Infraschall gesundheitliche Beeinträchtigungen erzeugt.” und „Die TA Lärm ist als Genehmigungsgrundlage dann nicht mehr ausreichend, wenn besondere Schallqualitäten hinzutreten, die sie nicht bewertet, wie Impulshaltigkeit und Infraschall” gerichtlich anerkannt.
Literatur:
H. Ising et. alt., Infraschallwirkungen auf den Menschen,
Bundesgesundheitsamt, VDI-Verlag, 1982
L. Ceranna et. alt., Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen –
Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover,
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 2005
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes: Infraschall und tieffrequenter Schall
- ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?
Mitteilung der Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin
E. Weiler, Auswirkungen einer subliminalen Beschallung mit einer Frequenz
von 4 Hz, 8 Hz, und 31,5 Hz auf die elektroenzephalographische Aktivität eines weiblichen Probanden
Neuronet GmbH, St Wendel, 2005
Pedersen.E, van den Berg F, Bakker R, Bouma J., Response to noise from
modern wind farms in The Netherlands, Halmstad university and university of Gothenburg, Sweden, 2009